Fake-News aus der CDU-Fraktion
Neues Schulgesetz stärkt Praxisorientierung und Digitalität
Video: Torsten Wolf erklärt das neue Schulgesetz
Was steht im Gesetzentwurf? Was soll sich ändern?
„Der Bereich des digitalen Lernens soll neu aufgestellt werden. Wir wollen, dass jede Schülerin und jeder Schüler ab Klasse 5 ein digitales Endgerät vom Staat erhält.
Mit unseren Vorschlägen haben wir tatsächlich die Möglichkeit, moderne Lernformate an allen Schulen umzusetzen.“
— Torsten Wolf
„Kein Schulabgang ohne Abschluss und die beste Schulentwicklung für jede Schulart: das ist unser Credo.“
— Torsten Wolf
Material zum Lesen und Weitergeben
Alle Informationen zu den Vorschlägen von Rot-Rot-Grün zum neuen Schulgesetz erhalten Sie auch auf einen Blick in unserer Broschüre als PDF zum Download.
Gerne senden wir Ihnen diese auch in gedruckter Form zu. Nennen Sie uns dazu einfach Ihren Namen, Adresse und die gewünschte Menge per Email an oea@die-linke-thl.de
Im Herbst 2022 haben die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün einen Entwurf für Änderungen im Schulgesetz im Landtag eingereicht.
Wir haben im aktuellen Parlamentsreport mit Torsten Wolf, dem bildungspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag über die Schwerpunkte der Novellierung gesprochen.
Den Vorabdruck zum vollständigen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens“ finden Sie hier als PDF zum Download.
FAQ: Wir beantworten Ihre Fragen
Obwohl die Besondere Leistungsfeststellung (BLF) mit dem Herstellen einer Prüfungssituation, an der sich die Schüler in Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ausprobieren können, auch positive Aspekte hat, überwiegen aus Sicht unserer Fraktion und auch vieler Kolleg:innen andere Aspekte diese Vorteile:
- eine über Wochen gehende zusätzliche Beanspruchung der Lehrkräfte
- der organisatorische Aufwand für die Schulen
- der Ausfall der Vorbereitungszeit für die (in vielen Klassen benötigte) Vermittlung neuer Bildungsinhalte.
Gleichwohl sind wir für die weitere Diskussion um die BLF offen und halten es für wichtig, die verschiedenen Praxiserfahrungen zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidung einfließen zu lassen.
Es sei aber an dieser Stelle darauf verwiesen, dass es aktuell nur drei Bundesländer gibt, die die BLF praktizieren, Thüringen eingeschlossen, und dass uns von Nachteilen für die Schülerinnen und Schüler aus den Bundesländern, die den Realschulabschluss mit dem Bestehen der Klasse 10 verbinden, nichts bekannt ist.
Nein. Noten sind ein Instrument, aber nicht das alleinige, um schulische Leistungen und Lernentwicklung transparent abzubilden. In Thüringen sind in reformpädagogischen Schulen auch Verbaleinschätzungen möglich. Ebenso ist im Schulgesetz vorgesehen, das für alle Noten Bewertungsmaßstäbe erstellt und diese zu begründen sind. Damit ist hinreichend Transparenz in der Notengebung gegeben. Wenn Schulen in einzelnen Fächern von anderen Leistungseinschätzungen Gebrauch machen wollen, können sie dies nach Schulgesetz modellhaft probieren. Dem steht die Fraktion sehr positiv gegenüber.
Das ist falsch. Richtig ist, dass Grundschulen, die nur eine Klasse pro Jahrgang haben z.B. bei Krankheitsfällen oder Schwangerschaften von Lehrkräften mit Unterrichtsausfall oder Klassenzusammenlegungen konfrontiert sein können.
Der Vorschlag von Rot-Rot-Grün zielt darauf ab, dieses Problem durch Kooperation zwischen Schulen und Ausnahmeregelungen bei Platzmangel oder langen Schulwegen zu vermeiden. Das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ sichert Schulstandorte und ermöglicht Kindern, in ihrer unmittelbaren Umgebung zur Schule zu gehen.
Nein, über den Ausbau praxisnaher Bildungsformen, den wir allen Regel- und Gemeinschaftsschulen zur Aufgabe machen wollen, stärken wir das eigenständige Profil der Regelschule und geben Familien Gründe in die Hand, sich auch zukünftig für die Regelschule oder Gemeinschaftsschule zu entscheiden.
Nein, der rot-rot-grüne Gesetzentwurf sieht vor, dass an den Standorten, wo Grund- und Regelschule direkt nebeneinander arbeiten, stärker kooperiert wird und dass dort, wo es am geeignetsten ist, daraus neue Gemeinschaftsschulen entstehen - dies insbesondere in den Kreisen, in denen es bis heute kein Angebot für längeres gemeinsames Lernen in der Schulstruktur gibt.
Die Befürchtung, dass mehr Gemeinschaftsschulen den Gymnasien das Wasser abgraben, ist unbegründet. In Jena, wo sich schon vor Jahren alle Regelschulen entschlossen haben, sich zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln, arbeiten Gymnasien gut, stabil und erfolgreich.
Nein, der Gesetzentwurf regelt den Einsatz und Umfang digitaler Unterrichtsformen erstmalig, um Lehrkräften und Schülern Sicherheit zu geben und mit diesem Gesetzentwurf den Einstieg in die digitale Lernmittelfreiheit erreichen. Thüringen wäre das erste Bundesland, das eine finanzielle Verantwortung des Landes für eine digitale Grundausstattung jeder Schülerin und jedes Schülers anerkennt.
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