Fake-News aus der CDU-Fraktion

Fake-News:

Warum die Behauptung der CDU falsch ist, dass Rot-Rot-Grün mit dem Schulgesetzentwurf jede vierte Grundschule schließen will.

Für die Schulnetzplanung, also für die Anzahl, Standorte und auch die Schließung von Schulen, sind zunächst die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger selbst zuständig. Das Thüringer Schulgesetz setzt dafür allerdings Rahmenbedingungen in Form von Mindestschülerzahlen für Klassen und auch Schulen. Dies geschieht, um einen effektiven Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern zu organisieren.

Das ist deshalb wichtig, weil so verhindert wird, dass an der einen Schule eine Lehrerin oder ein Lehrer vor einer Klasse mit 8 Schülerinnen und Schülern steht und an einer anderen Schule, vielleicht nicht weit weg, 40 Schülerinnen und Schüler in einer Klasse zu unterrichten sind. Diese Bestimmungen sind in allen Bundesländern üblich und notwendig und wurden auch durch die CDU in Thüringen mit beschlossen.

Die Behauptung der CDU, dass die Landesregierung Schulen schließen will, ist schlichtweg falsch. Richtig ist aber, dass über ein Viertel der Thüringer Grundschulen die Mindestschülerzahlen derzeit nicht erfüllen. Im aktuellen Schulgesetzentwurf von Rot-Rot-Grün geht es darum, kleine Grundschulen und auch kleine Regelschulen mit wenigen Schülern, Klassen und auch wenigen Lehrern durch Kooperationen zwischen Schulen erhalten zu können. Auch sehr kleine Schulen sollen also weiterarbeiten können, aber nur dann, wenn sie bereit sind, mit einer anderen Schule zu kooperieren.

Diese Bestimmung ist wichtig, um dem Unterrichtsausfall entgegenzuwirken. Die Schulämter können im ländlichen Bereich an vielen Stellen keine zusätzlichen Lehrer einsetzen, weil keine vorhanden sind und es auch von außen keine Bewerbungen gibt. Also müssen die vorhandenen Lehrkräfte effektiver eingesetzt werden, indem sich Schulen untereinander unterstützen, Lehrer austauschen und wenn nötig auch in einem Jahrgang mal eine gemeinsame Klasse bilden.

Schulkooperationen sind eine richtige Reaktion darauf. Die CDU verschweigt auch, dass das Thüringer Schulgesetz eine große Anzahl von Bestimmungen enthält, die kleinen Schulen eine Weiterarbeit garantieren, z.B. wenn in erreichbarer Entfernung keine anderen Schulen derselben Schulstufe arbeiten oder wenn in den letzten Jahren große Investitionen in den baulichen Erhalt getätigt wurden.

Die CDU kritisiert derzeit Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Unterrichtsabsicherung zu verbessern, so zum Beispiel auch in der Lehrerausbildung, die so verändert werden soll, dass zukünftige Lehrerinnen und Lehrer so ausgebildet werden sollen, dass sie sowohl im Gymnasium als auch in der Regelschule unterrichten können. Selbst hat sie aber keine Vorschläge anzubieten, die Schulen und die Schulstruktur in Thüringen zukunftssicher zu entwickeln.


 

Neues Schulgesetz stärkt Praxisorientierung und Digitalität

Im Herbst 2022 haben die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün einen Entwurf für Änderungen im Schulgesetz im Landtag eingereicht. Jetzt kommen Anhörungen und Diskussionen im Ausschuss, bevor der Entwurf im nächsten Jahr im Landtag beschlossen werden soll. In den Anhörungen haben Schüler:innen- und Elternvertretung, Gewerkschaften, wissenschaftliche Institutionen und andere mit Bildungspolitik befasste Stellen Gelegenheit, ihre Meinung zu den geplanten Änderungen zu äußern und Veränderungen am Entwurf vorzuschlagen.

In den letzten drei Jahren mussten die Thüringer Schulen verschiedene, teils neue und teils bekannte, Herausforderungen meistern. Aufgabe von Bildungspolitik ist, die Schulen bestmöglich bei der Bewältigung der ihnen gestellten Aufgaben zu unterstützen, natürlich auch auf gesetzlicher Basis.

Gerade während der Corona-Pandemie sind Stärken und Schwächen im Bildungsbereich deutlich geworden. Mit der Gestaltung digitaler Lehr- und Lernformate, mit der Einführung der digitalen Lernmittelfreiheit, mit mehr Praxisorientierung im Unterricht, mit der Umstellung auf eine schulstufenbezogene Lehramtsbildung, dem Ausbau der Ganztagsschule und der Schulsozialarbeit und mehr pädagogischer Assistenz stellen wir die Weichen in Richtung Zukunft für die Schulen.

Die Fraktion DIE LINKE hat sich insbesondere für die digitale Bildung und die stärkere Praxisorientierung eingesetzt. In den Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts wurde deutlich, dass es gute Konzepte gibt, die aber noch in die Breite getragen werden müssen. Wir schaffen mit unserem Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen zur Gestaltung digitaler Lernformen. Gleichzeitig wollen wir schrittweise alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei mit digitalen Endgeräten ausstatten. Damit geben wir den Schulen die Instrumente in die Hand, zusätzlich zum Präsenzunterricht neue Unterrichts- und Lernformate zu gestalten. Dies ist für die Schulentwicklung ein entscheidender Schritt.

Es ist der Auftrag der Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen, die Schülerinnen und Schüler auf eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. Dies gelingt gut, wenn in der schulischen Bildung neben Angeboten der Berufsorientierung auch Phasen des praktischen Lernens eingebunden werden. In Thüringen haben sich in den letzten Jahren einige Schulen auf den Weg gemacht, das praxisorientierte Lernen als durchgängiges Prinzip der pädagogischen Arbeit und bei der Gestaltung der Stundentafel anzuwenden. Wir wollen die guten Erfahrungen der Praxisklassen und des praxisorientierten Lernens in allen Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen einbringen und damit insbesondere den Bildungsauftrag der Regelschulen stärken. Kein Schulabgang ohne Abschluss und beste Schulentwicklung für jede Schulart: das ist unser Credo.

Im Herbst 2022 haben die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün einen Entwurf für Änderungen im Schulgesetz im Landtag eingereicht. Jetzt kommen Anhörungen und Diskussionen im Ausschuss, bevor der Entwurf im nächsten Jahr im Landtag beschlossen werden soll. In den Anhörungen haben Schüler:innen- und Elternvertretung, Gewerkschaften, wissenschaftliche Institutionen und andere mit Bildungspolitik befasste Stellen Gelegenheit, ihre Meinung zu den geplanten Änderungen zu äußern und Veränderungen am Entwurf vorzuschlagen.

In den letzten drei Jahren mussten die Thüringer Schulen verschiedene, teils neue und teils bekannte, Herausforderungen meistern. Aufgabe von Bildungspolitik ist, die Schulen bestmöglich bei der Bewältigung der ihnen gestellten Aufgaben zu unterstützen, natürlich auch auf gesetzlicher Basis.


 

Video: Torsten Wolf erklärt das neue Schulgesetz


 

Was steht im Gesetzentwurf? Was soll sich ändern?

Praxisorientiertes Lernen

Stärkung der Regel- und Gemeinschaftsschulen: Das praxisorientierte Lernen wird als durchgängiger Auftrag im Gesetz formuliert.

Dies soll durch Integration praxisbezogener Lernformen in den Unterricht und durch lernortbezogene Kooperation mit Betrieben der Region an möglichst jeder Schule umgesetzt werden.

Erklärung: In Thüringen haben viele Schulen bereits sehr gute Erfahrungen mit praxisorientierten Lernformen und Lernortkooperation mit Betrieben ihrer Region gesammelt. Diese sollen jetzt auf alle Regel- und Gemeinschaftsschulen ausgeweitet werden.

Längeres gemeinsames Lernen

Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens durch die Entstehung von neuen Gemeinschaftsschulen vor allem an solchen Schulstandorten, wo die Voraussetzungen günstig sind:

Dort, wo Grund- und Regelschulen direkt nebeneinander bestehen und sich einen gemeinsamen Schulbezirk und ein gemeinsames Schulumfeld teilen, sollen innerhalb von fünf Jahren über Kooperationen neue Gemeinschaftsschulen entstehen.

Erklärung: In mehreren Landkreisen stehen den Schüler:innen und den Eltern bis heute keine Angebote längeren gemeinsamen Lernens (Klasse 1 bis 10/12/13) in erreichbarer Entfernung zur Verfügung. Da, wo die Voraussetzungen besonders günstig sind, wollen die Fraktionen von Rot-Rot-Grün deswegen neue Gemeinschaftsschulen initiieren.

Praxisorientiertes Lernen

Stärkung der Regel- und Gemeinschaftsschulen: Das praxisorientierte Lernen wird als durchgängiger Auftrag im Gesetz formuliert.

Dies soll durch Integration praxisbezogener Lernformen in den Unterricht und durch lernortbezogene Kooperation mit Betrieben der Region an möglichst jeder Schule umgesetzt werden.

Erklärung: In Thüringen haben viele Schulen bereits sehr gute Erfahrungen mit praxisorientierten Lernformen und Lernortkooperation mit Betrieben ihrer Region gesammelt. Diese sollen jetzt auf alle Regel- und Gemeinschaftsschulen ausgeweitet werden.

Längeres gemeinsames Lernen

Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens durch die Entstehung von neuen Gemeinschaftsschulen vor allem an solchen Schulstandorten, wo die Voraussetzungen günstig sind:

Dort, wo Grund- und Regelschulen direkt nebeneinander bestehen und sich einen gemeinsamen Schulbezirk und ein gemeinsames Schulumfeld teilen, sollen innerhalb von fünf Jahren über Kooperationen neue Gemeinschaftsschulen entstehen.

Erklärung: In mehreren Landkreisen stehen den Schüler:innen und den Eltern bis heute keine Angebote längeren gemeinsamen Lernens (Klasse 1 bis 10/12/13) in erreichbarer Entfernung zur Verfügung. Da, wo die Voraussetzungen besonders günstig sind, wollen die Fraktionen von Rot-Rot-Grün deswegen neue Gemeinschaftsschulen initiieren.

„Wir haben in Thüringen derzeit einen Modellversuch, an dem mittlerweile zwölf Regelschulen teilnehmen. Hier gehen die Schüler:innen der Klassenstufe 9 in die Praxis, das heißt vor Ort in die Unternehmen.

Hier können sie praktische Erfahrung in den Berufsfeldern machen, die sie interessieren.“

 

— Torsten Wolf

Wegfall der BLF

Die Besondere Leistungsfeststellung am Ende der Klasse 10 soll wegfallen. Aber nicht ohne Ersatz:

Mit der Versetzung in Klasse 11 sollen die Schüler:innen zukünftig zugleich automatisch einen anerkannten Realschulabschluss erwerben, diese Lösung wird bereits in mehreren anderen Bundesländern praktiziert.

Verbesserte Digitalität

Als Erfahrung aus der Corona-Pandemie sollen digitale Unterrichtsformen klar geregelt werden. Vor allem geht es um die Definition von Situationen, in denen sie zum Tragen kommen, um den beteiligten Lehrkräften und Schüler:innen Sicherheit zu geben.

Im Zusammenhang damit bekennt sich das Land auch zur digitalen Lernmittelfreiheit.

Erläuterung: Thüringen will als derzeit erstes und einziges Bundesland in Deutschland die Pflicht des Landes festschreiben, eine Grundausstattung für die Teilnahme an digitalen Lernformen auf Landeskosten allen Schüler:innen zur Verfügung zu stellen (z. B. Laptop/Tablet und benötigte Lern-Software).

Wegfall der BLF

Die Besondere Leistungsfeststellung am Ende der Klasse 10 soll wegfallen. Aber nicht ohne Ersatz:

Mit der Versetzung in Klasse 11 sollen die Schüler:innen zukünftig zugleich automatisch einen anerkannten Realschulabschluss erwerben, diese Lösung wird bereits in mehreren anderen Bundesländern praktiziert.

Verbesserte Digitalität

Als Erfahrung aus der Corona-Pandemie sollen digitale Unterrichtsformen klar geregelt werden. Vor allem geht es um die Definition von Situationen, in denen sie zum Tragen kommen, um den beteiligten Lehrkräften und Schüler:innen Sicherheit zu geben.

Im Zusammenhang damit bekennt sich das Land auch zur digitalen Lernmittelfreiheit.

Erläuterung: Thüringen will als derzeit erstes und einziges Bundesland in Deutschland die Pflicht des Landes festschreiben, eine Grundausstattung für die Teilnahme an digitalen Lernformen auf Landeskosten allen Schüler:innen zur Verfügung zu stellen (z. B. Laptop/Tablet und benötigte Lern-Software).

„Der Bereich des digitalen Lernens soll neu aufgestellt werden. Wir wollen, dass jede Schülerin und jeder Schüler ab Klasse 5 ein digitales Endgerät vom Staat erhält.

Mit unseren Vorschlägen haben wir tatsächlich die Möglichkeit, moderne Lernformate an allen Schulen umzusetzen.“

 

— Torsten Wolf

Mehr Mitwirkung und Demokratie

Um die demokratische Schulentwicklung zu stärken, werden die Befugnisse der Schulkonferenz ausgebaut, indem sie auf das Schulkonzept und das Auswahlverfahren für die Schule ausgeweitet werden. Diese dient als Organ der Mitbestimmung von Schüler:innen, Eltern, Erzieher:innen und Lehrer:innen an der Schule und wird jeweils für zwei Schuljahre gebildet.

Darüber hinaus können Schülersprecher:innen jetzt ab der ersten Klasse gewählt werden, was die Schüler:innenmitwirkung ausdehnt.

Stärkung der Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit wird weiter ausgebaut, indem eine bedarfsdeckende Ausstattung unserer Schulen mit Schulsozialarbeit als Ziel ins Gesetz aufgenommen werden.

Der Absatz zur Schulsozialarbeit wird von einer Kann- in eine Soll-Bestimmung umgewandelt.

Mehr Mitwirkung und Demokratie

Um die demokratische Schulentwicklung zu stärken, werden die Befugnisse der Schulkonferenz ausgebaut, indem sie auf das Schulkonzept und das Auswahlverfahren für die Schule ausgeweitet werden. Diese dient als Organ der Mitbestimmung von Schüler:innen, Eltern, Erzieher:innen und Lehrer:innen an der Schule und wird jeweils für zwei Schuljahre gebildet.

Darüber hinaus können Schülersprecher:innen jetzt ab der ersten Klasse gewählt werden, was die Schüler:innenmitwirkung ausdehnt.

Stärkung der Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit wird weiter ausgebaut, indem eine bedarfsdeckende Ausstattung unserer Schulen mit Schulsozialarbeit als Ziel ins Gesetz aufgenommen werden.

Der Absatz zur Schulsozialarbeit wird von einer Kann- in eine Soll-Bestimmung umgewandelt.

„Mit dem neuen Schulgesetz gehen wir weitere Schritte hin zu mehr Demokratisierung an Schulen. Zum Beispiel soll die Schulkonferenz auch über das pädagogische Konzept mitbestimmen dürfen.

Das ist ganz wichtig, damit alle, also Schülergruppen, die Eltern und die Pädagogen, mitgenommen werden und nicht alles im Ministerium oder bei der Schulleitung alleine liegt.“

 

— Torsten Wolf

Mehr Qualität durch Schulkonzept

Allen Schulen soll durch das SchulGesetz künftig die Aufgabe gestellt werden, ein Schulkonzept zu erarbeiten, in dem die Ziele und pädagogischen Schwerpunkte ihrer Arbeit festgelegt sind und das mit Beteiligung der Eltern und SchülerInnen regelmäßig fortgeschrieben wird.

Dies stärkt die Qualität, weil sich die Schulen dann regelmäßig mit Stärken und Schwächen ihrer Arbeit aus Sicht aller Beteiligten auseinandersetzen.

Weniger Unterrichtsausfall

Einzügig geführte Grundschulen und Regelschulen sollen durch das Gesetz zur Kooperation mit anderen Schulen verpflichtet werden.

Erläuterung: Mit dieser Bestimmung sollen gerade kleine Grund- und Regelschulen, die häufig Probleme in der Unterrichtsabsicherung haben, angehalten werden, mit anderen Schulen zur besseren Absicherung des Unterrichts zu kooperieren. Ziel: weniger Unterrichtsausfall.

Mehr Qualität durch Schulkonzept

Allen Schulen soll durch das SchulGesetz künftig die Aufgabe gestellt werden, ein Schulkonzept zu erarbeiten, in dem die Ziele und pädagogischen Schwerpunkte ihrer Arbeit festgelegt sind und das mit Beteiligung der Eltern und SchülerInnen regelmäßig fortgeschrieben wird.

Dies stärkt die Qualität, weil sich die Schulen dann regelmäßig mit Stärken und Schwächen ihrer Arbeit aus Sicht aller Beteiligten auseinandersetzen.

Weniger Unterrichtsausfall

Einzügig geführte Grundschulen und Regelschulen sollen durch das Gesetz zur Kooperation mit anderen Schulen verpflichtet werden.

Erläuterung: Mit dieser Bestimmung sollen gerade kleine Grund- und Regelschulen, die häufig Probleme in der Unterrichtsabsicherung haben, angehalten werden, mit anderen Schulen zur besseren Absicherung des Unterrichts zu kooperieren. Ziel: weniger Unterrichtsausfall.

„Wir wollen den Bereich der Ganztagsangebote weiter ausbauen. Dazu müssen wir uns fragen: Was braucht die Schule dafür an Räumen und an Personal, damit Ganztag sukzessive auch in den weiterführenden Schulen angeboten werden kann.

Das ist ein ganz wichtiger Bereich für die Schulentwicklung in Thüringen.“

 

— Torsten Wolf

Gerade während der Corona-Pandemie sind Stärken und Schwächen im Bildungsbereich deutlich geworden. Mit der Gestaltung digitaler Lehr- und Lernformate, mit der Einführung der digitalen Lernmittelfreiheit, mit mehr Praxisorientierung im Unterricht, mit der Umstellung auf eine schulstufenbezogene Lehramtsbildung, dem Ausbau der Ganztagsschule und der Schulsozialarbeit und mehr pädagogischer Assistenz stellen wir die Weichen in Richtung Zukunft für die Schulen.

Die Fraktion DIE LINKE hat sich insbesondere für die digitale Bildung und die stärkere Praxisorientierung eingesetzt. In den Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts wurde deutlich, dass es gute Konzepte gibt, die aber noch in die Breite getragen werden müssen. Wir schaffen mit unserem Gesetz die rechtlichen Voraussetzungen zur Gestaltung digitaler Lernformen. Gleichzeitig wollen wir schrittweise alle Schülerinnen und Schüler kostenfrei mit digitalen Endgeräten ausstatten. Damit geben wir den Schulen die Instrumente in die Hand, zusätzlich zum Präsenzunterricht neue Unterrichts- und Lernformate zu gestalten. Dies ist für die Schulentwicklung ein entscheidender Schritt.

Es ist der Auftrag der Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen, die Schülerinnen und Schüler auf eine berufliche Ausbildung vorzubereiten. Dies gelingt gut, wenn in der schulischen Bildung neben Angeboten der Berufsorientierung auch Phasen des praktischen Lernens eingebunden werden. In Thüringen haben sich in den letzten Jahren einige Schulen auf den Weg gemacht, das praxisorientierte Lernen als durchgängiges Prinzip der pädagogischen Arbeit und bei der Gestaltung der Stundentafel anzuwenden. Wir wollen die guten Erfahrungen der Praxisklassen und des praxisorientierten Lernens in allen Regelschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen einbringen und damit insbesondere den Bildungsauftrag der Regelschulen stärken. Kein Schulabgang ohne Abschluss und beste Schulentwicklung für jede Schulart: das ist unser Credo.

„Kein Schulabgang ohne Abschluss und die beste Schulentwicklung für jede Schulart: das ist unser Credo.“

 

— Torsten Wolf


 

Material zum Lesen und Weitergeben

Alle Informationen zu den Vorschlägen von Rot-Rot-Grün zum neuen Schulgesetz erhalten Sie auch auf einen Blick in unserer Broschüre als PDF zum Download.

 

Gerne senden wir Ihnen diese auch in gedruckter Form zu. Nennen Sie uns dazu einfach Ihren Namen, Adresse und die gewünschte Menge per Email an oea@die-linke-thl.de

Im Herbst 2022 haben die Regierungsfraktionen von Rot-Rot-Grün einen Entwurf für Änderungen im Schulgesetz im Landtag eingereicht.
Wir haben im aktuellen Parlamentsreport mit Torsten Wolf, dem bildungspolitischen Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag über die Schwerpunkte der Novellierung gesprochen.

Den Vorabdruck zum vollständigen Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Thüringer Gesetz zur Modernisierung des Schulwesens“ finden Sie hier als PDF zum Download.


 

FAQ: Wir beantworten Ihre Fragen

Obwohl die Besondere Leistungsfeststellung (BLF) mit dem Herstellen einer Prüfungssituation, an der sich die Schüler in Vorbereitung auf die Abiturprüfungen ausprobieren können, auch positive Aspekte hat, überwiegen aus Sicht unserer Fraktion und auch vieler Kolleg:innen andere Aspekte diese Vorteile:

- eine über Wochen gehende zusätzliche Beanspruchung der Lehrkräfte

- der organisatorische Aufwand für die Schulen

- der Ausfall der Vorbereitungszeit für die (in vielen Klassen benötigte) Vermittlung neuer Bildungsinhalte.

Gleichwohl sind wir für die weitere Diskussion um die BLF offen und halten es für wichtig, die verschiedenen Praxiserfahrungen zur Kenntnis zu nehmen und in die Entscheidung einfließen zu lassen.

Es sei aber an dieser Stelle darauf verwiesen, dass es aktuell nur drei Bundesländer gibt, die die BLF praktizieren, Thüringen eingeschlossen, und dass uns von Nachteilen für die Schülerinnen und Schüler aus den Bundesländern, die den Realschulabschluss mit dem Bestehen der Klasse 10 verbinden, nichts bekannt ist.

Nein. Noten sind ein Instrument, aber nicht das alleinige, um schulische Leistungen und Lernentwicklung transparent abzubilden. In Thüringen sind in reformpädagogischen Schulen auch Verbaleinschätzungen möglich. Ebenso ist im Schulgesetz vorgesehen, das für alle Noten Bewertungsmaßstäbe erstellt und diese zu begründen sind. Damit ist hinreichend Transparenz in der Notengebung gegeben. Wenn Schulen in einzelnen Fächern von anderen Leistungseinschätzungen Gebrauch machen wollen, können sie dies nach Schulgesetz modellhaft probieren. Dem steht die Fraktion sehr positiv gegenüber.

Das ist falsch. Richtig ist, dass Grundschulen, die nur eine Klasse pro Jahrgang haben z.B. bei Krankheitsfällen oder Schwangerschaften von Lehrkräften mit Unterrichtsausfall oder Klassenzusammenlegungen konfrontiert sein können.

Der Vorschlag von Rot-Rot-Grün zielt darauf ab, dieses Problem durch Kooperation zwischen Schulen und Ausnahmeregelungen bei Platzmangel oder langen Schulwegen zu vermeiden. Das Prinzip „kurze Beine, kurze Wege“ sichert Schulstandorte und ermöglicht Kindern, in ihrer unmittelbaren Umgebung zur Schule zu gehen.

Nein, über den Ausbau praxisnaher Bildungsformen, den wir allen Regel- und Gemeinschaftsschulen zur Aufgabe machen wollen, stärken wir das eigenständige Profil der Regelschule und geben Familien Gründe in die Hand, sich auch zukünftig für die Regelschule oder Gemeinschaftsschule zu entscheiden.

Nein, der rot-rot-grüne Gesetzentwurf sieht vor, dass an den Standorten, wo Grund- und Regelschule direkt nebeneinander arbeiten, stärker kooperiert wird und dass dort, wo es am geeignetsten ist, daraus neue Gemeinschaftsschulen entstehen - dies insbesondere in den Kreisen, in denen es bis heute kein Angebot für längeres gemeinsames Lernen in der Schulstruktur gibt.

Die Befürchtung, dass mehr Gemeinschaftsschulen den Gymnasien das Wasser abgraben, ist unbegründet. In Jena, wo sich schon vor Jahren alle Regelschulen entschlossen haben, sich zu Gemeinschaftsschulen zu entwickeln, arbeiten Gymnasien gut, stabil und erfolgreich.

Nein, der Gesetzentwurf regelt den Einsatz und Umfang digitaler Unterrichtsformen erstmalig, um Lehrkräften und Schülern Sicherheit zu geben und mit diesem Gesetzentwurf den Einstieg in die digitale Lernmittelfreiheit erreichen. Thüringen wäre das erste Bundesland, das eine finanzielle Verantwortung des Landes für eine digitale Grundausstattung jeder Schülerin und jedes Schülers anerkennt.


 

CDU braucht Nachhilfe beim Thema Bildung, Rot-Rot-Grün liefert

Bezüglich der Forderungen der CDU-Landtagsfraktion, eine Qualitätsdebatte zum Thüringer Schulwesen führen zu wollen, konstatiert der Bildungspolitiker der Fraktion DIE LINKE, Torsten Wolf: „Offensichtlich hat die CDU Bedarf an Nachhilfe, wenn es um Weiterentwicklung der Qualität an den Schulen geht. Anders ist der Hilferuf von Herr Tischner nicht zu erklären. Tatsächlich hat die CDU ein Schulgesetz in den Landtag eingebracht, welches alle Fragen der Qualitätsentwicklung - wie Lehrerbildung, Ganztagsangebote, Digitalisierung, Stärkung der Regelschule usw. - ausser Acht lässt. Die rot-rot-grüne Koalition wird im November ein Schulgesetz in den Landtag einbringen, welches genau diese Schwerpunkte hat. Die darauf folgende Anhörung kann die CDU als Erkenntnisgewinnung nutzen. Rot-Rot-Grün hat Kompass und Ziele, die CDU in Bildungsfragen vor allem einen Rückwärtsgang!“

Bezüglich der Forderungen der CDU-Landtagsfraktion, eine Qualitätsdebatte zum Thüringer Schulwesen führen zu wollen, konstatiert der Bildungspolitiker der Fraktion DIE LINKE, Torsten Wolf: „Offensichtlich hat die CDU Bedarf an Nachhilfe, wenn es um Weiterentwicklung der Qualität an den Schulen geht. Anders ist der Hilferuf von Herr Tischner nicht zu erklären. Tatsächlich hat die CDU ein Schulgesetz in den Landtag eingebracht, welches alle Fragen der Qualitätsentwicklung - wie Lehrerbildung, Ganztagsangebote, Digitalisierung, Stärkung der Regelschule usw. - ausser Acht lässt. Die rot-rot-grüne Koalition wird im November ein Schulgesetz in den Landtag einbringen, welches genau diese Schwerpunkte hat. Die darauf folgende Anhörung kann die CDU als Erkenntnisgewinnung nutzen. Rot-Rot-Grün hat Kompass und Ziele, die CDU in Bildungsfragen vor allem einen Rückwärtsgang!“


 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ihre Meinung zum Schulgesetz-Entwurf

Torsten Wolf

Bildungspolitischer Sprecher


Tel: 0361 - 377 2318

wolf@die-linke-thl.de

Christian Schaft

Sprecher für Wissenschaft, Hochschule und Forschung


Tel: 0361 - 377 2385

schaft@die-linke-thl.de

Daniel Reinhardt

Sprecher für frühkindliche Bildung und Ausbildungspolitik


Tel: 0361 - 377 2270

reinhardt@die-linke-thl.de

Dr. Steffen Kachel

Wissenschaftlicher Mitarbeiter für Bildung, Jugend und Sport


Tel: 0361 - 377 2614
Fax: 0361 - 3772416
kachel@die-linke-thl.de


 

Neuigkeiten aus dem Arbeitskreis Bildung, Jugend und Sport

Wenn der Frühling kommt, werden landauf, landab auch die vielfältigen Vereine wieder aktiver. Aber egal ob es um einenArbeitseinsatz am Vereinsheim geht, die Neugestaltung eines Wanderstarts oder ein soziales Projekt an Schulen – Ohne Geld geht es oft nicht. Gut, dass es die Alternative 54 e.V. gibt! Unkompliziert können sich gemeinnützige Vereine… Weiterlesen

Unternehmen aus zahlreichen Branchen fällt es zunehmend schwerer, ihre Stellen passend zu besetzen. Um die Fachkräftegewinnung für Thüringen zu verstärken, braucht es jedes Talent - egal ob hier geboren oder zugewandert. Christian Schaft, hochschulpolitischer Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, sagt: „Ein Teil der Fachkräfte von… Weiterlesen

Bildung ist Kernthema in Thüringen

Torsten Wolf

Anlässlich einer aktuellen Erhebung der Bildungsausgaben pro Schülerin und pro Schüler an öffentlichen Schulen für das Jahr 2022 erklärt Torsten Wolf, Sprecher für Bildungspolitik der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag: „Thüringen gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Investitionen in Bildung. Das ist ein Zeichen für den hohen… Weiterlesen

Den heute verabschiedeten Gesetzentwurf der Bundesregierung zur BAföG-Reform kommentiert der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag, Christian Schaft, wie folgt: „Weder die Anhebung der Einkommensfreibeträge um 5 Prozent noch die einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro tragen zu einer grundlegenden BAföG-Reform… Weiterlesen

Zur gerade bekannt gewordenen Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofes, die Klage der AfD-Fraktion aus dem Jahr 2018 abzulehnen, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der Linke-Fraktion im Thüringer Landtag, Christian Schaft: „Die AfD hat mit dieser Klage erneut aufgezeigt, dass sie eine zutiefst wissenschaftsfeindliche Partei ist,… Weiterlesen

In seiner heutigen Sitzung hat der Bildungsausschuss des Thüringer Landtages die Umsetzung des Start-Chancen-Programms im Bildungsbereich beraten. Durch dieses Programm der Bundesregierung, welches durch das Land Thüringen mitfinanziert wird, sollen - beginnend mit dem Schuljahr 2024/25 - besonders herausgeforderte Schulen bei baulichen Maßnahmen… Weiterlesen


 

Gute Bildung: Modern und Gerecht

Schule

Die wohnortnahe Schule mit guter Lehre ist der Grundpfeiler guter Schulpolitik. Jedes Kind soll die individuelle Förderung erhalten, die es für seine freie Entfaltung benötigt. Wir sehen in der Ganztagsschule die günstigsten Bedingungen, dieses Ziel zu verwirklichen.

Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen die Schulsanierung vorangetrieben und die Schulträger mit 450 Millionen Euro beim Umbau und der Instandhaltung von Schulgebäuden unterstützt. Wir haben damit das größte Schulinvestitionsprogramm seit 1990 umgesetzt. Wir haben die Horte zurück an die Grundschulen geholt und damit gute Voraussetzungen für die Entwicklung von Ganztagsschulen geschaffen. Wir haben 250 zusätzliche Stellen für Horterzieher:innen geschaffen. Mit dem 2018 eingeführten Schulbudget ermöglichen wir den Schulen Flexibilität bei der Schulentwicklung und bei der Unterrichtsabsicherung, bei der Vernetzung mit dem kommunalen Schulumfeld und bei der Gesundheitsförderung für Lehrer:innen. Um dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken, hat das Land die Einstellung von mehr als 4.000 Lehrerinnen und Lehrer ermöglicht. Der Stellenabbau der Vorgängerregierung wurde gestoppt. Mit einem neuen Schulgesetz hat Rot-Rot-Grün Antworten auf die aktuellen bildungspolitischen Herausforderungen. Die neuen Schul- und Klassengrößen sowie die verstärkte Kooperation zwischen den Schulen stärkt die Fachlehrerversorgung; für eine bessere Inklusion wurde die Erstellung der sonderpädagogischen Gutachten ins Gesetz aufgenommen, zudem wurden in der konkreten Entscheidung das Elternwahlrecht gestärkt und mit den kommunalen Entwicklungsplänen Inklusion der Weg für eine bessere personell, räumlich und sächliche Ausstattung beschritten. Den Förderschulen wird im Gesetz eine ausdrückliche Entwicklungsperspektive gegeben.

Lehrer:innen

Die Thüringer Lehrer:innen und Erzieher:innen leisten seit Jahren eine sehr gute fachliche Arbeit. Das belegen Bildungsvergleiche. Dabei ist die Arbeit durch Veränderungsprozesse im schulischen Umfeld stetig anstrengender und fordernder geworden. Langfristig aufgestaute Probleme, die von den Vorgängerregierungen nicht beachtet wurden, machen uns teilweise immer noch zu schaffen. Hier ist unter anderem der Lehrer:innenmangel zu nennen.

Wir haben seit 2014 gemeinsam mit unseren Koalitionspartner:innen die Einstellung von mehr als 4.000 Lehrer:innen ermöglicht. Der Stellenabbau der Vorgängerregierung wurde gestoppt. Wir haben die Qualifizierung von Seiten- und Quereinsteiger:innen eingeleitet, um mehr Menschen für den Lehrerberuf zu gewinnen, und Lehrkräfte für benötigte Drittfächer zusätzlich qualifiziert. Wir haben die tarifliche Angleichung der Bezüge der Regelschulkräfte an die Gymnasiallehrkräfte auf den Weg gebracht. Zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes und zur Verbesserung der Unterrichtsabsicherung verbeamten wir Lehrkräfte wieder. Wir haben die Kooperation zwischen den Schulen gestärkt und damit einen Beitrag geleistet, um Unterrichtsausfall zurückzudrängen. Mit dem Runden Tisch »Medienkompetenz« haben wir ein Programm zur Stärkung der Medienbildung für alle Altersgruppen entwickelt. Wir haben die Entwicklung digitaler Lehr- und Lernmethoden in der Ausbildung an den Universitäten in Erfurt und Jena unterstützt – durch ein Förderprogramm des Landes. Im Rahmen der Schulgesetzreform haben wir über zusätzliche Qualifizierungsangebote die Situation der »Ein-Fach-Lehrerinnen und -Lehrer« verbessert.